Wie kann ich sicherstellen, dass UNICEF von meinem letzten Willen erfährt?

Wenn Ihr Testament beim Nachlassgericht hinterlegt ist, wird es eröffnet, sobald das Nachlassgericht über das Standesamt von Ihrem Tod erfährt. Das Nachlassgericht informiert alle, die Sie im Testament bedenken – auch UNICEF.

Wenn Sie Ihr Testament zuhause aufbewahren wollen, beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, nach Ihrem Tod das Nachlassgericht zu verständigen. Grundsätzlich ist jeder, der ein Testament findet, verpflichtet, es beim Nachlassgericht abzugeben.