Wie mache ich ein Testament?

Die Niederschrift des gesamten Testaments muss eigenhändig handschriftlich
erfolgen und mit Unterschrift sowie Ort und Datum der Niederschrift versehen sein. Sie können es an jedem beliebigen Ort aufbewahren: etwa zuhause, in einem Bankschließfach oder bei einem Nachlassgericht.

Wenn Sie bei einem Amtsgericht eine letztwillige Verfügung hinterlegen, informiert das Amtsgericht das Standesamt Ihres Geburtsortes. Dort wird ein entsprechender Vermerk in die Personenstandskartei aufgenommen.

Im Falle des Todes informiert nun das Standesamt Ihres Wohnortes das Standesamt Ihres Geburtsortes. Von dort aus wird aufgrund des Vermerks in der Kartei das Amtsgericht informiert, das die letztwillige Verfügung aufbewahrt. Das Nachlassgericht als eine Abteilung des Amtsgerichts eröffnet die letztwillige Verfügung.