Gesetzliche Erbfolge

Haben sie kein Testament verfasst, bestimmt das Gesetz, wer Ihr Vermögen einmal erbt. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt in einer bestimmten Reihenfolge Familienangehörige (Blutsverwandte) als Erben. Es erben immer die nächsten Angehörigen. Ein Angehöriger einer höheren Ordnung (z.B. Kind) schließt Angehörige einer niedrigeren Ordnung (z.B. Eltern) aus. Neben den erbberechtigten Verwandten erhält immer auch der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner einen Teil des Erbes. Gibt es keine Angehörigen und keinen letzten Willen, erbt der Staat.

Testament: Erbfolge