Wer kann sich bei den UN über verletzte Kinderrechte beschweren und wie?
Die Möglichkeit, sich bei den Vereinten Nationen direkt beschweren zu können, ist bahnbrechend für die Kinderrechte – aber sie ist der letzte Schritt auf einem langen Weg, und die Hürden in diesem sehr speziellen Verfahren sind hoch. Denn bevor sich Kinder an die Vereinten Nationen wenden können, müssen sie in der Regel erfolglos den gesamten Rechtsweg in ihrem Land, also in Deutschland zum Beispiel bis zum Bundesverfassungsgericht, gegangen sein.
Erst dann kann eine Individualbeschwerde beim UN-Kinderrechtsausschuss eingereicht werden, was schriftlich und spätestens ein Jahr nach dem nationalen Rechtsweg erfolgen muss. Sie kann von einem oder mehreren Kindern unter 18 Jahren oder Personen oder Organisationen, die sie vertreten, eingereicht werden – allerdings nicht anonym.
Das gesamte Verfahren muss von den Kindern ausgehen und darf nicht gegen den Willen des Kindes geführt werden. Alternativ können sich Kinder mit einer Klage an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden, wenn sie alle nationalen Instanzen durchlaufen haben. Hier kommt es zu einem Gerichtsverfahren mit der Möglichkeit zu einem rechtsverbindlichen Urteil.