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Kinder müssen wirksam und umfassend geschützt werden

Köln

STATEMENT VON CHRISTIAN SCHNEIDER, GESCHÄFTSFÜHRER UNICEF DEUTSCHLAND, zur Diskussion um das LIEFERKETTENGESETZES

Bangladesch 2020: Ein Junge muss auf einer Plastikmüllkippe arbeiten, um seine Familie zu unterstützen.

Um seine Familie während des Lockdowns finanziell zu unterstützen, sortiert Miajul (12) aus Bangladesch Plastikmüll.

© UNICEF/UNI335716

„Millionen Kinder leiden weltweit unter ausbeuterischer Kinderarbeit und anderen Kinderrechtsverletzungen in globalen Lieferketten. UNICEF Deutschland begrüßt daher, dass sich die Bundesregierung nach langem Ringen auf einen Entwurf für ein Lieferkettengesetz geeinigt hat.

Gleichwohl bleibt der jetzige Gesetzentwurf insgesamt hinter der Chance auf einen wirksamen Schutz insbesondere von Kindern in Lieferketten zurück. So sieht der aktuelle Entwurf keine Sorgfaltspflicht deutscher Unternehmen in der gesamten Lieferkette vor, das heißt zum Beispiel bei vorgelagerten Zulieferern am Anfang der Wertschöpfung. Ausbeuterische Kinderarbeit findet jedoch vor allem genau hier statt.

Zudem soll das Gesetz in einem ersten Schritt nur bei Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten greifen. Somit wären in Deutschland derzeit nur etwa 600 Unternehmen verpflichtet, die geplanten Maßnahmen umzusetzen. Menschen- und Kinderrechtsverletzungen in Lieferketten anderer deutscher Unternehmen würden dabei nach dem vorliegenden Entwurf nicht berücksichtigt.

Im parlamentarischen Verfahren wird es nun darauf ankommen, dass der Gesetzentwurf weiterentwickelt und auch nicht weiter verwässert wird.

Positionspapier Kinderrechte und unternehmerische Sorgfaltspflichten
In einem gemeinsamen Positionspapier hat UNICEF Deutschland zusammen mit anderen Organisationen bereits Ende letzten Jahres die Bundesregierung dazu aufgefordert, ein robustes Lieferkettengesetz auf den Weg zu bringen, das den internationalen und nationalen kinderrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands nachkommt.