Die UN-Kinderrechtskonvention und das deutsche Bundestagsgebäude © UNICEF Berlin

„Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“

Appell und Mitmachaktion am 23.5.

Das Aktionsbündnis Kinderrechte, dem UNICEF Deutschland, das Deutsche Kinderhilfswerk und der Deutsche Kinderschutzbund angehören, hat einen Appell verfasst:

Ein breites Bündnis von mehr als 100 Organisationen fordert in einem gemeinsamen Appell die Bundestagsfraktionen und die Bundesländer auf, sich bis zur Sommerpause auf ein Gesetz zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu einigen, das den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird.

Unterstützerinnen und Unterstützer unserer Forderung sind herzlich dazu eingeladen, an der Straßenaktion „Abreißzettel“ mitzuwirken. Die Abreißzettel mit einem Link zum Appell kann jeder ausdrucken und an gut sichtbaren Stellen in der Stadt, z. B. an Ampeln, Haltestellen oder in Geschäften, aufhängen. So können interessierte Passantinnen und Passanten Abschnitte abtrennen und sich über den angegebenen Link zum Thema informieren.

Kinderrechte gehören ins Grundgesetz - jetzt! © UNICEF

Lesen Sie mehr auf www.unicef.de/kinderrechte-grundgesetz

© UNICEF

Wer gern Bilder und Videos macht und vielleicht sogar eine Story für Social Media kreieren mag, kann z.B. die Straßenaktion posten oder die Forderung auf ein Blatt Papier schreiben, sich damit fotografieren und das Bild in den sozialen Netzwerken posten – dabei am besten mit Bundestagsabgeordneten aus dem Wahlkreis verlinken und die Hashtags #KinderrechteinsGrundgesetz sowie #UNICEFYouth und den Link https://www.unicef.de/kinderrechte-grundgesetz in den Post einbinden.

Also seid dabei und macht darauf aufmerksam, dass Kinderrechte in das Grundgesetz gehören! Wir freuen uns auf eure Unterstützung!


Hintergrund

Der Erlass des Grundgesetzes jährt sich am 23. Mai bereits zum 72. Mal. Doch sucht man im Grundgesetz weiterhin vergeblich nach den Kinderrechten. UNICEF nimmt den Jahrestag zum Anlass, erneut daran zu erinnern, dass Kinderrechte dringend in das Grundgesetz aufgenommen werden müssen. Laut dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD soll dieses Vorhaben eigentlich noch in dieser Legislaturperiode realisiert werden. Anfang des Jahres hat das Bundeskabinett nun einen Gesetzesentwurf vorgelegt, über den im Bundestag und Bundesrat abgestimmt werden muss. Die Gesetzesvorlage geht jedoch nicht weit genug und weist deutliche Defizite bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf.

Mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 hat sich Deutschland dazu verpflichtet, die darin enthaltenen Kinderrechte auch in der eigenen Gesetzgebung festzuschreiben.

Völkerrechtliche Verträge wie die UN-Kinderrechtskonvention haben in Deutschland den Status einfachen Bundesrechts. Damit steht die Konvention in der Rangordnung unter dem Grundgesetz. Zwar ist Bundesrecht völkerrechtskonform auszulegen, doch erhalten die Kinderrechte auf diesem Wege nachweislich nicht den richtigen Stellenwert - sie finden tatsächlich keine ausreichende Berücksichtigung durch Justiz und Behörden. Seit beinah drei Jahrzehnten setzt sich daher das Aktionsbündnis Kinderrechte zusammen mit der Deutschen Liga für das Kind dafür ein, diesem Versäumnis ein Ende zu bereiten und die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.

Kinderrechte ins Grundgesetz! © Eventpress Herrmann

Seit vielen Jahren setzt sich das Aktionsbündnis Kinderrechte, zu dem auch UNICEF gehört, für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein.

© Eventpress Herrmann

UN-Kinderrechtskonvention sollte als Maßstab für Grundgesetzänderung dienen

Im Grundgesetz finden Kinder nur in Art. 6 Abs. 2 Erwähnung. Darin heißt es wie folgt: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

In der Debatte über die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz stellte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht fest: „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie sind besonders schutzbedürftig und haben besondere Bedürfnisse.“Um dem Rechnung zu tragen, muss laut dem Aktionsbündnis Kinderrechte die Grundgesetzänderung der UN-Kinderrechtskonvention unbedingt ebenbürtig sein.

Die Gesetzesvorlage der Bundesregierung ist diesbezüglich jedoch unzureichend. Denn danach soll Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes nur um folgende Passage erweitert werden: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

Der Gesetzesentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung, enthält allerdings auch große Schwachstellen. So soll das Kindeswohl nur angemessen und nicht, wie vom Aktionsbündnis Kinderrechte gefordert, vorrangig behandelt werden. Gerade die Corona-Pandemie hat aber gezeigt, dass die Belange von Kindern und Jugendlichen häufig zu kurz kommen. Nach der Kinderrechtskonvention muss das Kindeswohl aber bei sämtlichen, sie betreffenden Entscheidungen immer vorrangig beachtet werden.

Darüber hinaus sieht das Aktionsbündnis Kinderrechte Verbesserungsbedarf beim Beteiligungsrecht, das Heranwachsenden lediglich bei gerichtlichen Verfahren eingeräumt werden soll. Nur ein umfassendes Beteiligungsrecht, z.B. auch bei Planungsverfahren in der Verwaltung, würde jedoch dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche bei allen Angelegenheiten, die sie betreffen, mitbestimmen können.

Kinder haben Rechte © UNICEF/DT2014-74659/Hyou Vielz

Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz würde viele kleine und große Bürgerinnen und Bürger auf Themen wie Kinderschutz und Partizipation sensibilisieren.

© UNICEF/DT2014-74659/Hyou Vielz

Kritiker, die eine Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz ablehnen, haben die Befürchtung, die Grundgesetzänderung könnte mit einer Abschaffung der Elternrechte und einer Erhöhung des staatlichen Einflusses einhergehen. Diese Sorgen sind jedoch unbegründet, da sich das Aktionsbündnis Kinderrechte klar auf die UN-Kinderrechtskonvention beruft, die in Art. 5 die Elternrechte explizit unter Schutz stellt.

Was würde die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz bewirken?

Das Aktionsbündnis Kinderrechte hält die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz für zwingend erforderlich, um Rechtssicherheit zu gewährleisten, die Rechtsposition von Kindern zu bekräftigen und den Kinderschutz weiter zu verbessern. Da das Grundgesetz die Rahmenbedingungen für gesellschaftliches und politisches Handeln setzt, müssen auch Kinder, die schließlich einen großen Teil der Bevölkerung ausmachen, darin unbedingt Beachtung finden. Ihrer Individualität und ihren besonderen Bedürfnisse sollte in der Verfassung dringend Ausdruck verliehen werden. Des Weiteren hätte die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz eine gesamtgesellschaftliche Signalwirkung: Parlamente, Gerichte, Ministerien, Behörden sowie jegliche andere staatliche Institutionen und Organisationen müssten bei ihren Entscheidungen die Kinderrechte eindeutig berücksichtigen. Zudem wäre zu hoffen, dass sich innerhalb der Bevölkerung das Bewusstsein für die Rechte von Kindern weiter ausprägen würde.

"Ich wünsche mir, dass die Kinderrechte eingehalten werden"... © UNICEF/DT2016-59439/Julia Zimmermann

Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz würde langfristig nicht nur die Heranwachsenden stärken, sondern auch die ganze Gesellschaft.

© UNICEF/DT2016-59439/Julia Zimmermann

Ajda Omrani