indien-homeschooling-uni355769

Das Recht auf Bildung in Zeiten von Distanzunterricht – ein Blickwinkel

Stellen Sie sich folgende Szenerie vor: Es ist 8 Uhr morgens. Der Schulalltag beginnt. Erste Stunde: Mathematik. Es geht um Geometrie. Die Klasse soll den Mantel eines Würfels berechnen. Fläche und Volumen stehen auf dem Lehrplan. Also ran an die Aufgabe und lösen. Gemeinsam wird die Lösung erarbeitet und im Plenum besprochen. Klingt erst einmal vertraut und erinnert an das klassische Unterrichtsgeschehen. Nicht ganz: Heute, in Zeiten von Distanzunterricht oder Hybridunterricht – die Unterrichtsteilnehmenden befinden sich entweder im Klassenraum oder an einem anderen Ort und sind virtuell miteinander verbunden – zeigen sich unterschiedliche Hürden, welche die Lehr- und Lernsituation bis dato vor unbekannte Herausforderungen stellt. Diese Herausforderungen sind von unterschiedlicher Natur. Zum einen ist die technische Infrastruktur ein wesentlicher Faktor, der zur Umsetzung des Lernens auf Distanz beiträgt. Wir sehen, dass sich vielerorts Eltern und Schulen bemühen, den Schüler:innen die benötigten mobilen Endgeräte zur Verfügung zu stellen. Realität ist aber auch, dass viele Familien oft nur auf ein Endgerät, zum Beispiel ein Smartphone, zurückgreifen können, um Aufgaben, die mit dem Internet verbunden sind, zu erledigen. Ein Smartphone für einen Mehrpersonenhaushalt. Dass ein schulpflichtiges Kind hier in der Lage sein soll, einen ganzen Stundenplan lang dem Unterrichtsgeschehen per Video folgen zu können, ist schlichtweg Utopie. Von E wie Endgerät hin zu W wie WLAN. Dem Unterrichtsgeschehen folgen zu können – auf Schüler:innen sowie Lehrer:innen-Seite heißt auch, mit dem WLAN verbunden zu sein. Doch was, wenn ich als Schüler:in nur auf eine begrenzte Bandbreite zurückgreifen kann? Was wenn die Schule nur vereinzelnd und mit schlechter Signalstärke einen WLAN-Zugang besitzt? Dank des Digitalpakts, einem milliardenschweren Hilfspaket für die Digitalisierung im Rahmen des Schulsektors soll diese Problematik – zumindest in den Schulgebäuden – bald der Vergangenheit angehören. Allerdings bedarf es bis zur Umsetzung dieser Maßnahmen derzeitig viel Kreativität von Seiten der Lehrer:innen und Erziehungsberechtigten, um den Lernausfall auf ein Minimum zu begrenzen. Die Elterliche Unterstützung ist auch eine Säule, auf der derzeit ein funktionierender Distanzunterricht überhaupt ermöglicht wird. Bei Fragen zur Technik, bei Fragen zu Aufgaben oder bei der Unterstützung bei der Aufgabendurchführung sind es meist die Eltern, die zurzeit intensiv zu Rate gezogen werden. Doch was, wenn die Eltern nicht unterstützen können? Wenn dem eigenen Beruf zur finanziellen Absicherung der Familie nachgegangen werden muss oder inhaltlich nicht unterstützt werden kann, können Schüler:innen dem Unterrichtsgeschehen nicht folgen und laufen Gefahr weiter abgehängt zu werden. Die angesprochenen Herausforderungen sind vielfältig und trüben derzeit das Recht auf Bildung, wie es die Charta der Kinderrechte vereinbart hat. So vielfältig die Herausforderungen, so interdisziplinär sind auch die Verantwortlichen, die zu einer erfolgreichen Umsetzung dieses Kinderrechts im Distanzunterricht beitragen müssen. Hoffnungsträger bleibt weiterhin das Voranschreiten der Digitalisierung. Mit eine guten IT-Infrastruktur, pädagogischen Konzepten sowie einem funktionierenden Austausch zwischen Lehrenden und Lernenden kann ein guter Unterricht auch auf Distanz gelingen – und bei jedem Schüler und jeder Schülerin das Recht auf Bildung in die Tat umgesetzt werden.


Von: Dr. Janina-Vanessa Schneider