Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt
Anerkannte Flüchtlinge dürfen grundsätzlich uneingeschränkt in Deutschland arbeiten. Asylsuchende, das heißt Menschen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, haben ein dreimonatiges Arbeitsverbot. Auch eine Ausbildung kann dann erst nach drei Monaten begonnen werden. Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern (zum Beispiel Albanien, Serbien oder der Kosovo) dürfen keiner Arbeit nachgehen.
Obwohl die Bundesregierung viele Programme entwickelt hat, um Flüchtlingen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern, waren im März 2017 knapp eine halbe Million Flüchtlinge arbeitssuchend. Laut einer Umfrage der OECD und der DIHK fühlen rund 80 Prozent der Betriebe in Deutschland eine gesellschaftliche Verantwortung, Flüchtlinge einzustellen.
Die Bundesregierung hat eine Übersicht über ihre Programme zusammengestellt.
Die Umfrage „Nach der Flucht: Der Weg in die Arbeit“ der OECD und des DIHK.