Gleichgeschlechtliche Paare

Am 30. Juni 2017 wurde das Gesetz zur „Ehe für alle“ im Bundestag und am 07. Juli vom Bundesrat beschlossen und seit Oktober dieses Jahres dürfen auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Ihre Ehe ist somit durch Artikel 6 des Grundgesetzes geschützt. Zudem geht mit der Gesetzesänderung auch einher, dass homosexuelle Paare das gleiche Verfahren bei der Adoption von Kindern durchlaufen müssen, wie heterosexuelle Paare. Dass in Deutschland die Ehe für homosexuelle Paare verhältnismäßig spät erlaubt wurde, liegt zum großen Teil in traditionellen oder religiösen Werten und Überzeugungen begründet. In einem Interview mit dem YouTuber LeFloid betonte selbst Kanzlerin Angela Merkel, dass für sie persönlich die Ehe das Zusammenleben von Mann und Frau bedeute. Es geht in der politischen Debatte um die „Ehe für alle“ also auch viel um gesellschaftliche Wahrnehmungen, Werte und Traditionen.

Auf dieser Weltkarte ist die rechtliche Situation für Homosexuelle in verschiedenen Ländern abgebildet.

Erklärungen zu den Begriffen Regenbogenfamilie, Adoption, Lebenspartnerschaft etc..