Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland

Wir machen uns dafür stark, dass die deutsche Politik zentrale Voraussetzungen schafft, um allen Kindern in Deutschland gleiche Rechte und Chancen zu ermöglichen und die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention umsetzt.

Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz
Kinderrechte gehören ins Grundgesetz – dafür setzt sich UNICEF seit vielen Jahren ein. Durch die Umsetzung würde der Staat seiner Verantwortung für kindgerechte Lebensverhältnisse, für die Wahrung der Kindesinteressen, die Beteiligung von Kindern und die Gewährleistung gleicher Entwicklungschancen für alle Kinder besser gerecht. Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht eine solche Grundgesetzänderung vor – jetzt geht es darum, dies konkret umzusetzen.

Anlauf- und Beschwerdestellen für Kinder
Das deutsche Rechtssystem ist zu wesentlichen Teilen für Erwachsene gemacht. Kinder haben selten selbst direkte Ansprüche auf Leistungen oder Angebote. So ist es für die allermeisten Kinder kaum denkbar, sich mit einem Anwalt oder der Polizei in Verbindung zu setzen, wenn sie sich in ihren Rechten eingeschränkt fühlen, zum Beispiel durch unsichere Schulwege oder Luftverschmutzung. UNICEF macht sich deshalb für kindgerechte Anlauf- und Beschwerdestellen stark, wie sie in vielen anderen Ländern existieren.

Verbessertes Monitoring der Kinderrechte
Noch immer fehlen ausreichende Informationen und Daten zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland. Deshalb setzt UNICEF sich dafür ein, dass die Bundesregierung die unabhängige Monitoringstelle für die UN-Kinderrechtskonvention stärkt und auf eine gesetzliche Grundlage stellt.