Pressemitteilung

UNICEF: Überfälliger Schritt zum Schutz vor Kindesmissbrauch

Köln

Deutschland tritt Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention bei – gegen Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie

Nach Angaben von UNICEF ist Deutschland als eines der letzten Länder Europas dem Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention gegen Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie beigetreten. „Dies ist ein seit langem überfälliger Schritt, um Kinderpornografie und Kinderhandel auch in Deutschland wirksamer zu bekämpfen“, sagte Prof. Dr. Lothar Krappmann, Berichterstatter des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes und Komiteemitglied von UNICEF Deutschland. „Nur ein Bruchteil des tatsächlichen Ausmaßes der sexuellen Ausbeutung von Kindern ist bekannt. Deutschland ist jetzt in der Pflicht, genauer hinzusehen und zu helfen.“

Mit dem Beitritt, der am 15. Juli vollzogen, aber erst jetzt bekannt wurde, wird die von Bundestag und Bundesrat Mitte vergangenen Jahres beschlossene Ratifizierung des UN-Zusatzprotokolls erst rechtsgültig. Deutschland ist damit eines der letzten europäischen Länder, das dem Abkommen beitritt. Mit Hilfe des Zusatzprotokolls ist es den Staaten leichter möglich, dem Kampf gegen diese Verbrechen an Kindern ein klares juristisches Fundament zu geben. Deutschland ist dadurch auch zu wirksamer Prävention verpflichtet. Ausgebeutete Kinder müssen als Opfer identifiziert und unterstützt werden. Regelmäßig muss Deutschland beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf über die Umsetzung des Zusatzprotokolls berichten. Das Zusatzprotokoll tritt in Deutschland am 15. August – einen Monat nach der Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde bei den Vereinten Nationen – in Kraft.

Kinderpornografie und Kinderhandel haben sich zu riesigen Märkten entwickelt. Zehntausende Konsumenten im Internet heizen die Nachfrage nach pornografischen Darstellungen mit Kindern an und fördern den Missbrauch von Kindern – in Deutschland wie in vielen ärmeren Ländern. UNICEF fordert, das Ausmaß dieser Verbrechen in Deutschland künftig gezielt zu erfassen und das Dunkelfeld gründlicher zu erforschen. Außerdem müssen Polizei- und Justizbeamte besser geschult werden, um die Opfer von Missbrauch zu erkennen und zu schützen.

UNICEF hat gemeinsam mit anderen Kinderschutzorganisationen Bundesregierung und Bundesländer immer wieder aufgefordert, das UN-Zusatzprotokoll zu ratifizieren. Bundestag und Bundesrat hatten 2008 die Ratifizierung des UN-Protokolls sowie die Umsetzung eines EU-Rahmenbeschlusses beschlossen, mit der unter anderem das Schutzalter von Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung und Pornografie auf 18 Jahre erhöht wird.

Die UN-Kinderrechtskonvention ist von allen Staaten, mit Ausnahme der USA und Somalias, ratifiziert worden. Sie enthält einen weltweit gültigen Grundrechtekatalog für Kinder. Im Jahr 2000 wurden zwei Zusatzprotokolle verabschiedet, eines zum Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten und eines zum Schutz vor sexueller Ausbeutung. Deutschland hat die Konvention 1992 und das Zusatzprotokoll zum Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten im Jahr 2004 ratifiziert.