Pressemitteilung

Stellungnahme: UNICEF Deutschland zu Fragen der Restitution

Köln

Sammlung Rau für UNICEF

Als Eigentümerin der Sammlung Rau für UNICEF nimmt die Stiftung des Deutschen Komitees für UNICEF Hinweise auf etwaige Restitutionsansprüche grundsätzlich sehr ernst. Bei einer so großen Sammlung ist es nie völlig auszuschließen, dass in Einzelfällen berechtigte Ansprüche von Opfern des NS-Regimes vorgebracht werden. Wenn dieser Fall eintritt, prüft UNICEF diese Ansprüche und tut alles, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Dies ist in der Vergangenheit auch bereits geschehen: 2010 bei einem Werk des Meisters von 1419 aus der Sammlung A.S. Drey.

UNICEF Deutschland hat alle zugänglichen Quellen des umfangreichen Nachlasses von Dr. Dr. Gustav Rau gesichtet, um die Herkunft der Werke nachzuverfolgen. Eine große Zahl von Objekten wurde nach Erteilung des Erbscheins zusätzlich vom Art Loss-Register überprüft. Es ergaben sich auch bezüglich des Gemäldes von Paul Cézanne, Das Meer bei Estaque, das jetzt auf von capital.de thematisiert wird, keine Hinweise auf etwaige Ansprüche.

Nach dem Informationsstand der UNICEF-Stiftung sind alle Rechtsfragen zu diesem Gemälde seit langem geklärt. Der Fall wurde abgeschlossen, lange bevor Dr. Dr. Rau das Bild 1981 erwarb. Die Nachfahren von Josse Bernheim-Jeune, die Familie Dauberville hat dies u.a. gegenüber dem Art-loss Register ausdrücklich schriftlich bekräftigt. Heute ist dieses Bild Eigentum der deutschen UNICEF-Stiftung.

UNICEF verfügt über die Kopie eines Schreibens vom Januar 2003, verfasst von drei Mitgliedern der Familie Dauberville, darunter auch der von Capital zitierte Guy-Patrice Dauberville, gerichtet an u.a. den Präsidenten des französischen Senats, das französische Außenministerium sowie das Art Loss-Register, indem sie ausdrücklich erklären, dass die deutsche UNICEF-Stiftung rechtmäßige Besitzerin dieses Bildes ist und die Familie keine weiteren Ansprüche erhebt.

Laut einem neuen Bericht auf capital.de erheben die Nachfahren nun doch Ansprüche auf eine Entschädigung. Sofern der Bericht in diesem Punkt zutrifft, gilt auch hier: UNICEF Deutschland ist auch in diesem Fall gerne bereit, mit den Nachfahren zu sprechen und Ansprüche zu prüfen. Die Nachfahren haben allerdings bislang keinen Kontakt zu UNICEF aufgenommen. Unsere Bitte an den Capital-Redakteur Matthias Thieme um Weiterleitung unserer Gesprächsbereitschaft scheint sie nicht erreicht zu haben.

Wie UNICEF mit diesem wichtigen Thema umgeht, zeigt die einvernehmliche Restitution von 2010. Um berechtigte Ansprüche der Erbengemeinschaft des früheren Münchner Kunsthauses A. S. Drey abzugelten, wurde mit der Erbengemeinschaft des Kunsthändlers vereinbart, das Gemälde „Johannes der Täufer“ des so genannten Meister von 1419 aus der Sammlung Rau zu verkaufen. Das Bild erzielte am 6. Juli 2010 bei Christie’s in London 400.000 Pfund. Der Erlös ging je zur Hälfte an die Erben des Kunsthauses Drey und an die UNICEF-Stiftung. Der Kunsthändler A. S. Drey war 1936 durch das NS-Regime zum Verkauf seiner Werke gezwungen worden. Gustav Rau hatte das Bild im Jahr 1983 bei Christie’s in London erworben. Damals waren noch keine Ansprüche auf Restitution bekannt. Das Gemälde, das 1419 in Florenz – vermutlich als Werk von Battista di Bagio Sanguigni – entstand, gehörte zum Konvolut der Sammlung Rau für UNICEF im Arp Museum Bahnhof Rolandseck und wurde im Rahmen der ersten Wechselausstellung „Tiepolo und das Antlitz Italiens“ in der Reihe „Kunstkammer Rau“ 2009 gezeigt. Das Arp Museum erhielt nach dem Verkauf eine neue Leihgabe von UNICEF: Eine Darstellung Johannes des Täufers von Jacopo Landini aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts.

Weiterführende Informationen (dt./engl.)

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