Statement

Justizminister für Kinderrechte ins Grundgesetz – UNICEF begrüßt überfällige Weichenstellung

Köln

UNICEF Deutschland begrüßt ausdrücklich den im Rahmen der gestrigen Herbstkonferenz gefassten Beschluss der Justizministerinnen und Justizminister, wonach Kinderrechte in das Grundgesetz aufgenommen werden sollten.

„Fast 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ist die Initiative der Justizministerkonferenz, die Kinderrechte in der deutschen Verfassung zu verankern, eine wichtige Weichenstellung. Damit könnten künftig die Interessen von Kindern mit Vorrang berücksichtigt und ihre Stellung im deutschen Rechtssystem gestärkt werden. Wir freuen uns über dieses deutliche Bekenntnis zu mehr Kinderfreundlichkeit“, so Christian Schneider, Geschäftsführer des deutschen Komitees für UNICEF e. V.

Zur Ausgestaltung einer Ergänzung des Grundgesetzes hat das Aktionsbündnis Kinderrechte – bestehend aus UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind, dem Deutschen Kinderschutzbund sowie dem Deutschen Kinderhilfswerk – einen Formulierungsvorschlag unterbreitet. Das Aktionsbündnis Kinderrechte schlägt vor, die Rechte der Kinder wie folgt in einem neu zu schaffenden Artikel 2a in das Grundgesetz aufzunehmen:

  1. Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.
  2. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.
  3. Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.
  4. Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.