
AUSWAHL UND ERNENNUNG VON ORGANMITGLIEDERN UND GESCHÄFTSFÜHRUNG
Der Verein Deutsches Komitee für UNICEF e.V. vereint Persönlichkeiten aus allen Lebensbereichen, die geeignet sind, UNICEF in der Öffentlichkeit zu vertreten, Wege zu ebnen und Kontakte herzustellen und sich insbesondere für die Rechte und den Schutz der Kinder einzusetzen.
Die Aufgabe setzt entsprechende Erfahrung und Kompetenz voraus. Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Prüfungsausschuss
c) der Vorstand
d) der Beirat der Arbeitsgruppen.
Der Verein Deutsches Komitee für UNICEF e.V. besteht aus bis zu 60 von der Mitgliederversammlung gewählten nicht bestellten Mitgliedern, die nicht Arbeitsgruppen-Leitungen angehören, und aus bestellten Mitgliedern.
Nicht bestellte und bestellte Mitglieder
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Personen, unter ihnen mindestens eine Person mit Kompetenz in ökonomischen Fragen und eine weitere Person mit einer für den Verein relevanten fachspezifischen Kompetenz. Die Mitgliederversammlung wählt die Mitglieder des Prüfungsausschusses für jeweils vier Jahre, eine einmalige Wiederwahl ist zulässig.
Vorstand
Beirat der Arbeitsgruppen
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung wird vom Vorstand bestellt. Er bestellt einen oder mehrere Geschäftsführer/innen. Geschäftsführer/innen können zu besonderen Vertretern i.S.d. § 30 BGB ernannt werden.