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Warum ein Testament sinnvoll ist

Mit einem gültigen Testament können Sie zu Lebzeiten verbindlich festlegen, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen – unabhängig von dessen Umfang – geschieht. Sie selbst können festlegen, wie Sie Ihre Hinterlassenschaften (Geld, Wertpapiere, Immobilien, Kunst, Schmuck u.v.m.) verteilen und wen Sie womit bedenken möchten.

Falls Sie kein Testament errichten wollen oder dies zu Lebzeiten versäumen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese muss nicht zwingend Ihren persönlichen Vorlieben entsprechen und führt schlimmstenfalls zu Auseinandersetzungen unter Ihren Hinterbliebenen. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt in einer bestimmten Reihenfolge Familienangehörige als Erben: Ein Angehöriger mit höherem Verwandtschaftsgrad schließt alle weiteren Personen von der Erbfolge aus. Daneben erhält immer auch der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner einen Teil des Erbes als Erbschaft.

Die selbstbestimmte Entscheidung, die ein Testament verbindlich dokumentiert, gibt vielen Menschen das gute Gefühl, für den Sterbefall alles Wichtige im eigenen Sinne geregelt zu haben. Zudem gibt ein Testament Ihnen die Möglichkeit, Ihre Werte und Vorstellungen von einer gerechten Verteilung zum Ausdruck zu bringen.

Gibt es keine Angehörigen und keinen letzten Willen, erbt der Staat.

Grundsätzlich kann jeder Mensch ein Testament anfertigen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und nicht „wegen einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung [dazu] nicht in der Lage ist“ (Quelle: Wikipedia). Dabei kommt ein Testament nicht nur für Hochvermögende infrage, sondern für alle Menschen, die ihr Erbe geregelt wissen möchten. Ein Erbe erfordert keine Vermögens-Untergrenze und ist nicht auf Geld oder Wertpapiere begrenzt, sondern schließt alle Sachgegenstände, Immobilien u.v.m. ein (siehe „Was kann ich vererben?“).

Viele Menschen beginnen damit, sich über ihr Testament Gedanken zu machen, sobald ihr Familienstand sich ändert, Kinder oder Enkelkinder hinzukommen, sie ein bestimmtes Alter erreichen, in den Ruhestand gehen oder eine Krankheit auftritt. Ein Testament kann jedoch – unabhängig vom Vermögen oder Alter der Person – zu jedem Zeitpunkt angefertigt und beliebig oft revidiert oder geändert werden. So können Sie ggf. sich verändernden Lebensumständen, Interessen oder Vermögensverhältnissen jederzeit Rechnung tragen.

Die Niederschrift des gesamten Testaments muss eigenhändig handschriftlich
erfolgen und mit Unterschrift sowie Ort und Datum der Niederschrift versehen sein. Sie können es an jedem beliebigen Ort aufbewahren: etwa zuhause, in einem Bankschließfach oder bei einem Nachlassgericht.

Wenn Sie bei einem Amtsgericht eine letztwillige Verfügung hinterlegen, informiert das Amtsgericht das Standesamt Ihres Geburtsortes. Dort wird ein entsprechender Vermerk in die Personenstandskartei aufgenommen.

Im Falle des Todes informiert nun das Standesamt Ihres Wohnortes das Standesamt Ihres Geburtsortes. Von dort aus wird aufgrund des Vermerks in der Kartei das Amtsgericht informiert, das die letztwillige Verfügung aufbewahrt. Das Nachlassgericht als eine Abteilung des Amtsgerichts eröffnet die letztwillige Verfügung.

Sie können prinzipiell alles vererben, was für Sie einen materiellen oder emotionalen Wert hat. Dazu gehören neben Barvermögen, Sparbüchern, Lebensversicherungen und Wertpapieren etwa Immobilien, Kunst, Möbel und andere Wertgegenstände. Auch Tiere gehören zum Nachlass. Der Gesamtwert Ihres Nachlasses ist völlig unerheblich, wenn Sie ein Testament erstellen möchten.

Neben Angehörigen, Nahestehenden und (Ehe)Partnern können Sie auch Vereine, Stiftungen und Einrichtungen bedenken, etwa eine gemeinnützige Organisation wie UNICEF. Diese können Sie abhängig von Ihren Wünschen und Ihrer persönlichen Lebenssituation als Allein-, Mit- oder Schlusserben einsetzen.

Beispiele und mögliche Formulierungen haben wir für Sie in unseren Mustertestamenten abgebildet.

Ja, als gemeinnützige Organsiation ist UNICEF von jeglicher Erbschaftssteuer befreit.