Kinder weltweit

Na endlich! Na endlich? Na endlich!


von Autor Lena Dietz

Wer geht nicht gerne mit guten Neuigkeiten ins Wochenende! Der Bundesrat hat am späten Freitagnachmittag, am 25. November entschieden, dass Kinderrechte umfassend in unsere Verfassung gehören.

UNICEF-Forderung: Kinderrechte ins Grundgesetz
© Eventpress/Herrmann

Beschwingt gehe ich ins Wochenende: na endlich! Schließlich ist das eines der Hauptziele des Aktionsbündnisses Kinderrechte, dem UNICEF angehört und das schon so lange darum kämpft.
Doch schon am Samstag beschleichen mich Zweifel: Wie entscheidend ist dieser Schritt jetzt wirklich gewesen? Sind wir damit unserem Ziel, die Kinderrechte in Deutschland zu stärken tatsächlich ein großes Stück näher gekommen?

Was bedeutet die Bundesratsentscheidung

Was bedeutet dieser so genannte „Entschließungsantrag“ des Bundesrates eigentlich?
Die Länderkammer hat die Bundesregierung mit diesem Antrag dazu aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Kinderrechte umfassend – also mit allen Elementen von Schutz, über Förderung bis zur Beteiligung – in unser Grundgesetz einfügt. Bis wann sie das machen muss, ist darin allerdings nicht festgelegt. Festgeschrieben ist auch nicht, in welchem Umfang die Regierung dem Entschluss folgen muss.
Vor allem aber ist mit der Vorlage eines solchen Papiers noch lange nicht die Zustimmung des Parlaments, des Bundestages, gesichert. Der hätte schließlich auch schon lange selbst einen Antrag dazu einbringen und verabschieden können. Dass er das nicht getan hat, lässt die Aussichten also auch jetzt eher trüb erscheinen. Oder?
Um einschätzen zu können, ob es sich beim dem Bundesratsbeschluss um einen Erfolg oder eine zahnlose Absichtserklärung handelt, ist vor allem wichtig: Wer hat diesen Antrag eingebracht und wer hat ihm zugestimmt?

Ein Stein ist ins Rollen gekommen

Unter diesen Ländern sind nämlich auch solche, deren Regierungsparteien sich bisher mit der Erweiterung des Grundgesetzes eher schwer taten. Und auch in der Bundestags-Debatte zum Thema Kinderrechte, die nur einen Tag vor der Bundesratssitzung stattfand, schimmerte durch, dass es auch in den Abgeordnete-Reihen mehr und mehr Bewegung „pro Kinderrechte“ gibt.

Es sieht also so aus, als wäre ein Stein im Rollen. Vor allem ist die Bundesratsentscheidung ein deutliches Signal an die gesamte Bundesrepublik: Es gibt eine starke Bewegung für die Kinderrechte!
Natürlich können wir erst wirklich aufatmen, wenn im Grundgesetz tatsächlich explizit die Kinderrechte glänzen. Aber Bewegung in der politischen Landschaft, die in einem öffentlichen Bekenntnis „Ja, wir wollen das“ gipfelt, ist ein Grund optimistisch zu sein. Und mehr als das: Der Bundesrat hat dem Bundestag und uns allen mit dem Entschließungsantrag ein Papier an die Hand gegeben, mit dem wir fordern jetzt noch konkreter die vollständige Umsetzung der Kinderrechte fordern können.

Kinderrechte gehören ins Grundgesetz – na endlich!

Lena Dietz
Autor*in Lena Dietz

Lena Dietz berichtet aus der Kinderrechtsarbeit von UNICEF − vom Termin mit Abgeordneten bis zum Treffen mit internationalen Experten.