Pressemitteilung

Lieferkettengesetz: Bundesregierung muss auf EU-Ebene nachbessern

Berlin

Organisationen begrüßen Verabschiedung des Lieferkettengesetzes zwar als wichtigen Anfang für den Schutz von Kindern, weitere Schritte müssen aber folgen

Nach der heutigen Verabschiedung des Lieferkettengesetzes im Bundesrat fordern sechs Kinderrechtsorganisationen Nachbesserungen auf europäischer Ebene. Danach soll die neue Bundesregierung bei der Europäischen Union darauf hinwirken, ein starkes und wirksames Gesetz auf den Weg zu bringen, das die Rechte von Kindern in Lieferketten wirksamer schützt, erklären Kindernothilfe, Plan International Deutschland, Save the Children, terre des hommes, UNICEF Deutschland und World Vision Deutschland.

Lieferkettengesetz: In Myanmar sammelt ein Mädchen Steine für den Straßenbau auf.

Die 13-jährige Rai Seng aus Myanmar arbeitet im Straßenbau für 3 US-Dollar am Tag.

© UNICEF/UN061799/Brown

„Das deutsche Lieferkettengesetz ist zwar ein wichtiger Schritt für den Schutz von Kinderrechten in globalen Lieferketten. Die deutsche Bundesregierung muss die hierin beschlossenen menschenrechtlichen Verpflichtungen ernst nehmen und die Umsetzung gemeinsam mit deutschen Unternehmen vorantreiben. Es kann aber nur ein Anfang sein, da es noch große Lücken aufweist“, so die Organisationen.

Eine Regelung auf EU-Ebene sollte sich künftig explizit auf die UN-Kinderrechtskonvention berufen, fordern die Organisationen. Auf diese Weise würden die speziellen Bedürfnisse von Kindern berücksichtigt und Kinder als eigene Interessensgruppe mit spezifischen Rechten anerkannt.

Das EU-Gesetz sollte in der Hinsicht den im EU-Parlament verabschiedeten ‚Empfehlungen an die EU-Kommission zur Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen‘ folgen. Darin wird sehr deutlich auf die speziellen Bedürfnisse vulnerabler Gruppen, darunter auch Kinder, eingegangen. Allein dadurch könnten sich eine Reihe von Schwachstellen des deutschen Lieferkettengesetzes aus dem Weg räumen lassen. Auf diese hatten die Organisationen bereits in einem gemeinsamen Appell im April hingewiesen.

Ein starkes und wirksames Gesetz auf EU-Ebene würde gleiche Verpflichtungen und Wettbewerbsbedingungen schaffen und Unternehmen, die sich bereits heute für die Achtung der Menschenrechte in ihrer Lieferkette engagieren, nicht benachteiligen. Aus kinderrechtlicher Sicht besteht die Hoffnung, dass ein künftiges EU-Gesetz umfassender zum wirksamen Schutz vor Missbrauch und Ausbeutung sowie der Förderung von Kinderrechten in Lieferketten beiträgt als es das nun beschlossene deutsche Lieferkettengesetzes verspricht.

Die Organisationen fordern betroffene Unternehmen zudem dazu auf, das Gesetz bereits jetzt zum Anlass zu nehmen, die Rechte von Kindern innerhalb der gesamten Lieferkette zu schützen, so wie es die UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte (UNLPs) vorsehen. Dies kann Unternehmen auf eine künftige strenger gefasste EU-Regulierung vorbereiten.

Ansprechpartner*innen

Kindernothilfe: Angelika Böhling, +49 (0)203 7789 230, angelika.boehling@kindernothilfe.de

Plan International Deutschland: Sascha Balasko, + 49 (0)40 607716 146, sascha.balasko@plan.de

Save the Children: Claudia Kepp, +49 (0)170 7858 935, claudia.kepp@savethechildren.de

terre des hommes: Barbara Küppers, +49(0)541 7101 175, b.kueppers@tdh.de

UNICEF Deutschland: Jenifer Stolz, + 49 (0)221 93650 315, presse@unicef.de

World Vision Deutschland: Iris Manner, +49 (0)617 2763 153, Iris.Manner@wveu.org