Kinder weltweit

Damals und heute: 30 Jahre Kinderrechte für jedes Kind!

Wie sieht Kindheit heute und wie sah sie vor 30 Jahren aus? Welche Kinderrechte gewinnen immer mehr an Bedeutung – rückblickend und vorausschauend?

Wir zeigen eine Bildergeschichte der Kinderrechte von 1989 bis 2019!


von Katharina Kesper

In diesem Jahr feiert die UN-Kinderrechtskonvention ihren 30. Geburtstag, denn vor genau 30 Jahren – am 20. November 1989 – wurde sie in New York unterzeichnet. Insgesamt 54 Artikel fassen ausführlich die Rechte von Kindern zusammen. Fast alle Staaten auf der Welt haben sich verpflichtet, die Kinderrechte in ihrem Land zu garantieren. Diese geballte Einigkeit und gemeinsame Bekenntnis für die Gültigkeit der Kinderrechte ist beeindruckend.

Kein anderes völkerrechtliches Dokument hat seitdem so viel Zustimmung erhalten. Trotzdem fehlen noch immer Millionen Kindern die nötigen Voraussetzungen für ein gutes Aufwachsen und eine sichere, wohlbehütete Kindheit.

New York: Djiboutis Staatsoberhaupt Hamadou unterzeichnet 1990 die Kinderrechtskonvention.

Und noch eine weitere Unterschrift! Hier unterzeichnet Djiboutis Staatsoberhaupt Hamadou die Kinderrechtskonvention im Jahr 1990.

© UNICEF/UNI16320/Barbour
Collage: Ein Babyfuß auf der Hand seiner Mutter und ein Neugeborenes in Decken gewickelt.

Artikel 7: Kinder haben das Recht auf eine Geburtsurkunde, auf eine Staatsangehörigkeit und auch das Recht ihre Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.

© UNICEF/UN0284112/LeMoyne, UNICEF/UN0269343/Mukherjee AFP-Services

1992 in Thailand: Das kleine Füßchen eines Neugeborenen ruht in der Hand seiner Mutter. Um den Knöchel trägt es ein Fußbändchen, auf dem Name, Geburtsdatum und Uhrzeit vermerkt sind.

2019 in Indien: Am 1. Januar kam in Delhi dieses Neugeborene zur Welt. Es ist das erste Kind von Kavita und Vikas – die beiden Eltern sind überglücklich, ihr kleines Bündel Freude mit nach Hause zu nehmen.

Collage: Zwei Kinder, die mit ihrer Kleidung zu ihrer Kultur stehen.

Artikel 30: Jedes Kind hat das Recht, eine eigene Kultur, Sprache und Religion zu leben, egal, ob das alle Menschen in dem jeweiligen Heimatland tun oder nicht. Minderheiten und Ureinwohner benötigen besonderen Schutz.

© UNICEF/UN0284099/Horner, UNICEF/UN0259130/Viet Hung

1992 in Ecuador: Ein Junge steht warm eingepackt im traditionellen Wollponcho neben seinen Eltern in der abgelegenen Provinz Cotopaxi in Ecuador. Er und seine Familie sprechen die Quechua-Sprache – ein im südamerikanischen Raum verbreiteter Dialekt, der sich von Volksgemeinschaft zu Volksgemeinschaft stark unterscheiden kann.

2018 in Vietnam: Die 14-jährige Ha lernt in der Schule ihre Muttersprache Mong. Dank der speziellen bilingualen Lernförderung von UNICEF kann sie die offizielle vietnamesische Landessprache lernen und trotzdem ihre traditionelle Muttersprache sprechen.

Collage: Ein Kind sucht Schutz bei seiner Mutter und ein Albinomädchen mit ihren Freundinnen.

Artikel 6: Jedes Kind hat das Recht zu leben und sich bestmöglich zu entwickeln.

© UNICEF/UN0284124/LeMoyne, UNICEF/UN0282038/Dejongh

1991 in Äthiopien: In der trockenen südöstlichen Region Ogaden, schmiegt sich ein Kind in die Arme seiner Mutter. Lange Dürreperioden und folgende Nahrungsknappheit sind hier oft traurige Realität für die Familien.

2019 in Kongo: Natasha ist Albino, was bedeutet, dass ihrer Haut Pigmentierung fehlt. Leider wachsen nicht alle Albinos in einer integrativen Umgebung auf. Einige von ihnen werden gemobbt und diskriminiert oder wegen Aberglaube von der Gesellschaft ausgeschlossen.

Collage: links: Ein Junge mit Krücken, rechts: Kinder mit Hörbehinderung basteln zusammen

Artikel 23: Jedes Kind mit Behinderung hat das Recht auf besondere Förderung und Unterstützung. Selbstverständlich gelten alle Rechte der Konvention auch für Kinder mit Behinderungen, so dass sie ein gutes Leben führen und aktiv am sozialen Leben teilhaben können.

© UNICEF/UN0284110/LeMoyne, UNICEF/UN0285241/Markel

1990 in Kambodscha: Ein Junge hat durch eine Landmine sein rechtes Bein verloren und ist seitdem körperlich beeinträchtigt. UNICEF unterstützte von 1992 bis 1994 ein spezielles Programm zum Schutz von Kindern mit Behinderung in dem südostasiatischen Land.

2019 in der Ukraine: Kinder mit Hörbehinderung basteln zusammen. Volodymyr (links) gibt Kurse in einer Schulklasse, in der ein interaktives Gebärdensprachalphabet auf Holzwürfeln erstellt wird. Jeder Holzwürfel trägt einen Buchstaben.

Collage: links: Ein Junge beobachtet durch Holzstäbe, rechts: Ein Kleinkind mit Haarband nach der Impfung.

Artikel 1: Für jeden Menschen unter 18 Jahren gelten die UN-Kinderrechte.

© UNICEF/UN0284121/Hartley, UNICEF/UN0269686/Knowles-Coursin

1989 im Sudan: Ein manelernährter Junge beobachtet das Geschehen. Die „Operation Lifeline Sudan“ war die größte damals durchgeführte Hilfsaktion der Vereinten Nationen. Lebensmittel und andere Notfallvorräte wurden an die von der schweren Hungersnot betroffenen Familien geliefert.

2018 in Nigeria: Ein Kleinkind in einer Siedlung bei Kadaura hat gerade eine Polio-Impfung erhalten. UNICEF kümmert sich zum Beispiel mit mobilen Gesundheitsteams um Kinder und Familien und gibt hilfreiche Tipps zur Gesundheitsförderung – auch in entlegenen Gebieten.

Collage: links: Kinder spielen mit Autoreifen, rechts: Spielende Kinder während ihrer Mittagspause.

Artikel 31: Kinder haben das Recht auf Freizeit, zu spielen, sich zu erholen und sich künstlerisch zu betätigen.

© UNICEF/UN0284126/Gubb, UNICEF/UN0267994/Kiron

1989 in Simbabwe: Kinder im afrikanischen Simbabwe spielen und tollen mit Autoreifen auf den Feldwegen.

2018 in Bangladesch: Schülerinnen und Schüler zeigen in ihrer Mittagspause, wie sportlich sie sind.

Collage: links: Vater und Sohn auf einem Pferd, rechts: Der kleine Levi gibt seiner Mutter einen Kuss

Artikel 9: Kinder haben das Recht bei ihren Eltern zu leben, es sei denn, das wäre nicht gut für sie. Wenn sie aus irgendeinem Grund von beiden oder einem Elternteil getrennt sind, haben sie das Recht, regelmäßig mit ihnen in Verbindung zu sein, es sei denn es würde sie gefährden.

© UNICEF/UN0284733/Isaac, UNICEF/UN0256851/Tremeau

1989 in Lesotho: Ein Junge genießt den Schutz und die Nähe seines Vaters. Viele Männer mussten damals das Land verlassen, um Arbeit finden zu können.

2018 in Benin: Der kleine Levi lebt mit seiner Mutter zusammen in Parakou. Sein Vater arbeitet viele Kilometer entfernt und deshalb passen oft seine Großeltern auf ihn auf.

Collage: links: Schüler sitzen an ihren Schulbänken, rechts: Ein kleines Mädchen im Kindergarten.

Artikel 28: Jedes Kind hat das Recht auf eine Schulbildung. Die Grundausbildung ist immer kostenlos. Kinder müssen dabei unterstützt werden, den für sie bestmöglichen Schul- und Ausbildungsabschluss zu machen. Der Staat muss dafür sorgen, dass alle Kinder in die Schule gehen können und dass sie dort gut behandelt werden.

© UNICEF/UN0284128/Hartley, UNICEF/UN0253434/Pasquall

1992 in Rumänien: Die Schulkinder in Rumänien hatten oft wenig Lernmaterial und nur alte Bücher. Außerdem gab es viel zu viele Kinder in den einzelnen Klassen, sodass eine individuelle Lernförderung nicht möglich war.

2018 in der Mongolei: Kleinkinder in Ulaanbaatar besuchen den Kindergarten und profitieren von einer speziellen frühkindlichen Lernförderung.

Die Kinderrechtskonvention hat das Aufwachsen von Millionen Kindern auf der Welt verändert. Mädchen und Jungen auf der ganzen Welt kämpfen für eine bessere Zukunft und setzen sich selbst für ihre Rechte ein.

Für die Politik, Wirtschaft und jeden Einzelnen von uns sollte das Ansporn sein, die Verwirklichung der Kinderrechte ebenfalls voranzutreiben.

Katharina Kesper
Autor*in Katharina Kesper

Katharina Kesper ist Chefin vom Dienst bei UNICEF und bloggt über kraftvolle Geschichten von Kindern, über die Arbeit der Organisation auf der ganzen Welt, über UNICEF-Helfer*innen und besondere Begegnungen.